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Spielbetrieb Fußball auf Ingelheimer Sportstätten

Im Zuge des begonnenen Wettkampfbetriebes für diverse Sportarten werden die bestehenden Nutzungskonzepte für Ingelheimer Außensportanlagen erweitert.
Für den Wettkampfbetrieb gelten auf Basis der 10. CoBeLVO sodann folgende Maßgaben:

Allgemeine Regelungen für den Betrieb vor Ort

Der Heimmannschaft als für den Wettkampf vor Ort verantwortliche Mannschaft, bzw. Anlassgeber der Spielveranstaltung obliegt die Einhaltung und Überwachung der Maßgaben aus der jeweils gültigen Coronabekämpfungsverordnung.
Der Verein benennt daher einen Ansprechpartner vor Ort, der Regelungen überwacht und für deren Einhaltung verantwortlich ist. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt zum Gelände zu verwehren. Den Anweisungen vor Ort anwesender Platz-warte oder städtischer Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
Die vor Ort bereits eingerichteten Wegekonzepte behalten Ihre Gültigkeit. Der Zugang zur Anlage ist stets so zu regeln, dass ein separater Ein- und Ausgang möglich ist.
Der Verein/Heimmannschaft entscheidet selbst-ständig über die Zahl der Zuschauer. Absolute Obergrenze stellen die Regelungen in den seitens der Landesregierung Rheinland-Pfalz veröffentlichten Hygienekonzepten in ihrer jeweils gültigen Fassung dar. Seitens der Stadt Ingelheim wird dringend empfohlen, die Zahl von 30 Zuschauern pro Mann-schaft nicht zu überschreiten. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass unter Umständen je nach Liegenschaft mehrere Spiele gleichzeitig, oder aber kurz hintereinander stattfinden, kann das Infektionsrisiko so auf ein Minimum reduziert werden, bzw. eine Kontrolle der Personen vor Ort leichter erfolgen. Eltern, die Ihre Kinder zu Spielen begleiten zählen nicht als Zuschauer sondern als Begleitpersonen.

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